DSP Defensiv Self Protection

Eigenschutz bedeutet, zuerst sich und dann den Gegner im Griff zu haben

Vom Opfer zum Täter - Opferschutz

Geschrieben von Christian Flury • Donnerstag, 20. November 2008 • Kategorie: Kommentare
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von vier Jahren für einen Hanfshop-Besitzer, der zwei Räuber mit Messerstichen verletzt hat.
Weil er 2005 zwei jugendliche Hanfshop-Räuber mit einem Messer schwer verletzt hat, soll ein heute 34-jähriger Mann vier Jahre ins Gefängnis. Das Kreisgericht St. Gallen hat den Fall am Dienstag verhandelt. Das Urteil wird Ende Woche erwartet.

Quelle: Stadt24.ch
Wir verzichten hier absichtlich darauf, das Urteil zu publizieren. Wir möchten Ihnen lediglich zeigen, wie rasch ein Opfer der Täter sein kann und umgekehrt der Täter zum Opfer wird. Halten wir noch einmal fest:

Eine Notwehrhandlung darf dann durchgeführt werden, wenn eine Person angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht wird. Ist der Angriff abgebrochen worden handelt sich bei der Aktion des Angegriffenen nicht mehr um Notwehr, sondern vielmehr um einen Racheakt. In diesem Falle wiederum liegt das Notwehrrecht beim ehemaligen Täter, der jetzt in die Rolle des Opfers schlüpft.

Deshalb: Verteidigen Sie sich stets den Umständen entsprechend und verhältnismässig. Bricht der Angreifer seinen Angriff ab, haben Sie kein "Recht auf Rache"! Informieren Sie auf jeden Fall sofort die Polizei, falls notwendig informieren Sie über Verletzungen, damit eine Ambulanz aufgeboten werden kann.


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